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Änderung im Förderprogramm:

 

Das 10.000 Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) bietet Personen mit Eigentum an Ein- und Zweifamilienhäusern Zuschüsse für die Erst-/ oder Ergänzungsinstallation von PV-Batteriespeichersystemen über den Programmteil PV-Speicher-Programm.

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Programmteil PV-Speicher-Programm wird die Erst-/ oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers (mindestens 5,0 kWh Speicherkapazität) in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Die Förderung ist sowohl bei Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten möglich.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Personen mit Eigentum an bzw. Bauleute selbstbewohnter Ein- und Zweifamilienhäuser [einschließlich Reihenhäuser] mit Erstwohnsitz in Bayern. Die Antragstellung erfolgt über die Online-Plattform www.EnergieBonus.Bayern.

Art und Höhe der Förderung

Bis zur Wiederöffnung der Antragsplattform Anfang Februar werden nun Anpassungen durchgeführt, die nach dem enormen Anstieg der Antragszahlen 2021 um rund 60 % wieder ein Gleichgewicht zwischen Nachfrage und verfügbaren Fördermitteln herstellen sollen. Das Hauptziel ist, dass im Jahr 2022 möglichst alle Interessenten einen Antrag stellen können. Ab Februar 2022 beträgt die vorgegebene Mindestkapazität für den Batteriespeicher 5 kWh (bzw. 5 kWp Mindestleistung für die zugehörige PV-Anlage), für die dann ein Förderbetrag von 500 € gewährt wird. Für jede zusätzliche kWh Kapazität erhöht sich der Förderbetrag um 75 € (statt bisher 100 €). Auch bei diesen Förderkonditionen bleibt das Programm attraktiv.

Die formale Anpassung der Förderrichtlinien kann erst im Nachhinein erfolgen. Maßgeblich für alle Anträge ab dem 01.02.2022 sind daher die auf dieser Antragsplattform und im aktualisierten Merkblatt S vom 01.02.2022 genannten Förderkonditionen. Der angezeigte Zähler für das Jahreskontingent möglicher Anträge 2022 ist nur vorläufig und drückt aktuell nur die Mindestzahl von Anträgen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung aus. Es ist damit zu rechnen, dass der Zähler signifikant erhöht werden kann, nachdem der Landtag den Staatshaushalt für 2022 verabschiedet hat. Der Beschluss soll im Frühjahr erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr EnergieBonusBayern-Team

 

Nutzbare Kapazität Batteriespeicher und Leistung PV-Anlage.             Förderung
5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5,0 kWp (PV-Anlage) 500 €
6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6,0 kWp (PV-Anlage) 575 €
7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 7,0 kWp (PV-Anlage) 650 €
8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8,0 kWp (PV-Anlage) 725 €
9,0 bis 9,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9,0 kWp (PV-Anlage) 800 €
10,0 bis 10,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 10,0 kWp (PV-Anlage) 875 €
11,0 bis 11,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) 950 €
12,0 bis 12,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 12,0 kWp (PV-Anlage) 1.025 €
13,0 bis 13,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 13,0 kWp (PV-Anlage) 1.100 €
usw. usw.
ab 30,0 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 30,0 kWp (PV-Anlage) 2.375 €

 

 

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