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Bundestag und Bundesrat haben das „Osterpaket 2022“ verabschiedet. Unter diesem Begriff ist eine Vielzahl gesetzlicher Initiativen gebündelt, mit denen der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden soll.  

 

Bis zum Jahr 2035 soll die Stromversorgung nahezu vollständig hieraus bestritten werden. U. a. wird es Änderungen am für die Solarbranche maßgeblichen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geben. Die wichtigsten Neuerungen für den PV-Bereich fassen wir im Folgenden für Sie zusammen:

Weitere Neuerungen in Kurzüberblick

Das EEG in seiner neuen Fassung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

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