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EEG-Korrektur: Regelung der Einspeiseleistung statt Erzeugungsleistung

Eine kleine, aber entscheidende Gesetzesänderung bringt neue Möglichkeiten im Energiemanagement:
Seit dem 15. Juli 2025 erlaubt das EEG (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) die Regelung der Einspeiseleistung – nicht mehr der Erzeugungsleistung.

Was bedeutet das konkret?
Bisher durfte über den FRE (Rundsteuerempfänger) nur die Erzeugungsleistung des Wechselrichters begrenzt werden. Das hatte zur Folge, dass Anlagen bei Netzüberlastung komplett abgeregelt wurden – auch der Eigenverbrauch war nicht mehr möglich. Viele Betreiber mussten trotz Sonne Strom aus dem Netz beziehen. 

Mit der Gesetzesänderung ist nun Folgendes möglich:
Die Begrenzung erfolgt dynamisch am Einspeisepunkt. Das heißt: Der Eigenverbrauch kann weiterhin über PV und Speicher gedeckt werden – selbst wenn die Einspeisung ins Netz reduziert wird.

Ein echter Fortschritt für neue und bestehende Anlagen.
Jetzt macht es gerade für Bestandskunden Sinn Speicher nachzurüsten oder die Anlage zu erweitern.

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Euer Solarteam  🌞

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